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Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB)

MICROSHIELD

Stand: MĂ€rz 2026
Diese Version ersetzt alle frĂŒheren Versionen.


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) gelten fĂŒr sĂ€mtliche Bestellungen von Waren und Dienstleistungen durch MICROSHIELD gegenĂŒber Lieferanten, Herstellern oder Dienstleistern.

Mit Annahme der Bestellung erkennt der Lieferant diese Bedingungen an.

Abweichende Bedingungen des Lieferanten gelten nur, wenn sie von MICROSHIELD ausdrĂŒcklich und schriftlich bestĂ€tigt wurden.


2. Bestellung und Vertragsabschluss

Bestellungen von MICROSHIELD erfolgen grundsĂ€tzlich schriftlich, per E-Mail oder ĂŒber elektronische Bestellsysteme.

Der Vertrag kommt zustande durch:

schriftliche AuftragsbestÀtigung des Lieferanten oder

Lieferung der bestellten Ware bzw. AusfĂŒhrung der Leistung.

Weicht die AuftragsbestÀtigung von der Bestellung ab, gilt diese nur, wenn MICROSHIELD der Abweichung schriftlich zustimmt.


3. Preise

Die vereinbarten Preise sind Festpreise, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Die Preise beinhalten sÀmtliche Kosten, insbesondere:

Verpackung

Transport

ZollformalitÀten

Versicherungen

Steuern und Abgaben (sofern anwendbar).

NachtrÀgliche Preiserhöhungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung von MICROSHIELD zulÀssig.


4. Lieferung

Die Lieferung erfolgt an den in der Bestellung angegebenen Lieferort.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt:

Lieferbedingung: DDP (IncotermsÂź aktuellste Version).

Der Lieferant trĂ€gt sĂ€mtliche Risiken bis zur Übergabe der Ware am vereinbarten Lieferort.

Teillieferungen sind nur mit Zustimmung von MICROSHIELD zulÀssig.


5. Liefertermine

Vereinbarte Liefertermine sind verbindlich.

Der Lieferant verpflichtet sich, MICROSHIELD unverzĂŒglich zu informieren, wenn eine Verzögerung droht.

Bei Lieferverzug ist MICROSHIELD berechtigt:

vom Vertrag zurĂŒckzutreten

Ersatzbeschaffung auf Kosten des Lieferanten vorzunehmen

Schadenersatz geltend zu machen.


6. Verpackung und Transport

Die Ware ist transportsicher, sachgerecht und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu verpacken.

Gefahrstoffe, Chemikalien oder spezielle Materialien mĂŒssen entsprechend den geltenden Vorschriften (z. B. ADR, GHS, REACH sofern anwendbar) gekennzeichnet und dokumentiert werden.

Der Lieferant stellt sĂ€mtliche erforderlichen Dokumente zur VerfĂŒgung, insbesondere:

SicherheitsdatenblÀtter

KonformitÀtserklÀrungen

Analysenzertifikate.


7. Wareneingang und PrĂŒfung

MICROSHIELD prĂŒft die Ware innerhalb einer angemessenen Frist nach Eingang.

Offensichtliche MĂ€ngel werden dem Lieferanten innerhalb einer angemessenen Frist gemeldet.

Versteckte MĂ€ngel können auch nachtrĂ€glich gerĂŒgt werden.


8. GewÀhrleistung

Der Lieferant gewÀhrleistet, dass die gelieferten Waren:

frei von Sach- und RechtsmÀngeln sind

den vereinbarten Spezifikationen entsprechen

den gesetzlichen Vorschriften entsprechen

fĂŒr den vorgesehenen Zweck geeignet sind.

Die GewÀhrleistungsfrist betrÀgt 24 Monate ab Lieferung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Bei MĂ€ngeln ist MICROSHIELD berechtigt:

Nachbesserung zu verlangen

Ersatzlieferung zu verlangen

den Kaufpreis zu mindern

vom Vertrag zurĂŒckzutreten.

Alle damit verbundenen Kosten trÀgt der Lieferant.


9. Produkthaftung und Freistellung

Der Lieferant haftet fĂŒr SchĂ€den, die durch fehlerhafte Produkte verursacht werden.

Der Lieferant verpflichtet sich, MICROSHIELD von sĂ€mtlichen AnsprĂŒchen Dritter freizustellen, die aus ProduktmĂ€ngeln resultieren.

Dies umfasst insbesondere:

ProdukthaftungsansprĂŒche

RĂŒckrufkosten

Schadenersatzforderungen.


10. QualitÀtssicherung

Der Lieferant verpflichtet sich, ein geeignetes QualitÀtssicherungssystem zu unterhalten.

MICROSHIELD ist berechtigt, nach angemessener VorankĂŒndigung QualitĂ€tsaudits beim Lieferanten durchzufĂŒhren.


11. Eigentum und Beistellungen

Von MICROSHIELD zur VerfĂŒgung gestellte Materialien, Werkzeuge, Unterlagen oder Daten bleiben Eigentum von MICROSHIELD.

Sie dĂŒrfen ausschliesslich zur AusfĂŒhrung der Bestellung verwendet werden.


12. Vertraulichkeit

Der Lieferant verpflichtet sich, sÀmtliche im Rahmen der GeschÀftsbeziehung erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln.

Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der GeschÀftsbeziehung weiter.


13. Schutzrechte Dritter

Der Lieferant garantiert, dass durch Lieferung oder Verwendung der Produkte keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.

Der Lieferant stellt MICROSHIELD von allen daraus entstehenden AnsprĂŒchen frei.


14. Nachhaltigkeit und gesetzliche Anforderungen

Der Lieferant verpflichtet sich, alle anwendbaren gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, insbesondere:

Umweltvorschriften

Arbeitsschutzbestimmungen

Produktsicherheitsvorschriften.


15. Rechnungsstellung und Zahlung

Rechnungen mĂŒssen folgende Angaben enthalten:

Bestellnummer

Artikelbezeichnung

Menge

Lieferdatum.

Zahlungsfrist betrÀgt 30 Tage netto, sofern nichts anderes vereinbart wurde.


16. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet fĂŒr Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, insbesondere:

Naturkatastrophen

Pandemien

Streiks

staatliche Massnahmen.

Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzĂŒglich zu informieren.


17. Rechtswahl und Gerichtsstand

Diese Einkaufsbedingungen unterstehen schweizerischem Recht.

Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.

Gerichtsstand ist St. Gallen (Schweiz).