Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB)
MICROSHIELD
Stand: MĂ€rz 2026
Diese Version ersetzt alle frĂŒheren Versionen.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) gelten fĂŒr sĂ€mtliche Bestellungen von Waren und Dienstleistungen durch MICROSHIELD gegenĂŒber Lieferanten, Herstellern oder Dienstleistern.
Mit Annahme der Bestellung erkennt der Lieferant diese Bedingungen an.
Abweichende Bedingungen des Lieferanten gelten nur, wenn sie von MICROSHIELD ausdrĂŒcklich und schriftlich bestĂ€tigt wurden.
2. Bestellung und Vertragsabschluss
Bestellungen von MICROSHIELD erfolgen grundsĂ€tzlich schriftlich, per E-Mail oder ĂŒber elektronische Bestellsysteme.
Der Vertrag kommt zustande durch:
schriftliche AuftragsbestÀtigung des Lieferanten oder
Lieferung der bestellten Ware bzw. AusfĂŒhrung der Leistung.
Weicht die AuftragsbestÀtigung von der Bestellung ab, gilt diese nur, wenn MICROSHIELD der Abweichung schriftlich zustimmt.
3. Preise
Die vereinbarten Preise sind Festpreise, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Die Preise beinhalten sÀmtliche Kosten, insbesondere:
Verpackung
Transport
ZollformalitÀten
Versicherungen
Steuern und Abgaben (sofern anwendbar).
NachtrÀgliche Preiserhöhungen sind nur mit schriftlicher Zustimmung von MICROSHIELD zulÀssig.
4. Lieferung
Die Lieferung erfolgt an den in der Bestellung angegebenen Lieferort.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt:
Lieferbedingung: DDP (IncotermsÂź aktuellste Version).
Der Lieferant trĂ€gt sĂ€mtliche Risiken bis zur Ăbergabe der Ware am vereinbarten Lieferort.
Teillieferungen sind nur mit Zustimmung von MICROSHIELD zulÀssig.
5. Liefertermine
Vereinbarte Liefertermine sind verbindlich.
Der Lieferant verpflichtet sich, MICROSHIELD unverzĂŒglich zu informieren, wenn eine Verzögerung droht.
Bei Lieferverzug ist MICROSHIELD berechtigt:
vom Vertrag zurĂŒckzutreten
Ersatzbeschaffung auf Kosten des Lieferanten vorzunehmen
Schadenersatz geltend zu machen.
6. Verpackung und Transport
Die Ware ist transportsicher, sachgerecht und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu verpacken.
Gefahrstoffe, Chemikalien oder spezielle Materialien mĂŒssen entsprechend den geltenden Vorschriften (z. B. ADR, GHS, REACH sofern anwendbar) gekennzeichnet und dokumentiert werden.
Der Lieferant stellt sĂ€mtliche erforderlichen Dokumente zur VerfĂŒgung, insbesondere:
SicherheitsdatenblÀtter
KonformitÀtserklÀrungen
Analysenzertifikate.
7. Wareneingang und PrĂŒfung
MICROSHIELD prĂŒft die Ware innerhalb einer angemessenen Frist nach Eingang.
Offensichtliche MĂ€ngel werden dem Lieferanten innerhalb einer angemessenen Frist gemeldet.
Versteckte MĂ€ngel können auch nachtrĂ€glich gerĂŒgt werden.
8. GewÀhrleistung
Der Lieferant gewÀhrleistet, dass die gelieferten Waren:
frei von Sach- und RechtsmÀngeln sind
den vereinbarten Spezifikationen entsprechen
den gesetzlichen Vorschriften entsprechen
fĂŒr den vorgesehenen Zweck geeignet sind.
Die GewÀhrleistungsfrist betrÀgt 24 Monate ab Lieferung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bei MĂ€ngeln ist MICROSHIELD berechtigt:
Nachbesserung zu verlangen
Ersatzlieferung zu verlangen
den Kaufpreis zu mindern
vom Vertrag zurĂŒckzutreten.
Alle damit verbundenen Kosten trÀgt der Lieferant.
9. Produkthaftung und Freistellung
Der Lieferant haftet fĂŒr SchĂ€den, die durch fehlerhafte Produkte verursacht werden.
Der Lieferant verpflichtet sich, MICROSHIELD von sĂ€mtlichen AnsprĂŒchen Dritter freizustellen, die aus ProduktmĂ€ngeln resultieren.
Dies umfasst insbesondere:
ProdukthaftungsansprĂŒche
RĂŒckrufkosten
Schadenersatzforderungen.
10. QualitÀtssicherung
Der Lieferant verpflichtet sich, ein geeignetes QualitÀtssicherungssystem zu unterhalten.
MICROSHIELD ist berechtigt, nach angemessener VorankĂŒndigung QualitĂ€tsaudits beim Lieferanten durchzufĂŒhren.
11. Eigentum und Beistellungen
Von MICROSHIELD zur VerfĂŒgung gestellte Materialien, Werkzeuge, Unterlagen oder Daten bleiben Eigentum von MICROSHIELD.
Sie dĂŒrfen ausschliesslich zur AusfĂŒhrung der Bestellung verwendet werden.
12. Vertraulichkeit
Der Lieferant verpflichtet sich, sÀmtliche im Rahmen der GeschÀftsbeziehung erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln.
Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der GeschÀftsbeziehung weiter.
13. Schutzrechte Dritter
Der Lieferant garantiert, dass durch Lieferung oder Verwendung der Produkte keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
Der Lieferant stellt MICROSHIELD von allen daraus entstehenden AnsprĂŒchen frei.
14. Nachhaltigkeit und gesetzliche Anforderungen
Der Lieferant verpflichtet sich, alle anwendbaren gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, insbesondere:
Umweltvorschriften
Arbeitsschutzbestimmungen
Produktsicherheitsvorschriften.
15. Rechnungsstellung und Zahlung
Rechnungen mĂŒssen folgende Angaben enthalten:
Bestellnummer
Artikelbezeichnung
Menge
Lieferdatum.
Zahlungsfrist betrÀgt 30 Tage netto, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
16. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet fĂŒr Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, insbesondere:
Naturkatastrophen
Pandemien
Streiks
staatliche Massnahmen.
Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzĂŒglich zu informieren.
17. Rechtswahl und Gerichtsstand
Diese Einkaufsbedingungen unterstehen schweizerischem Recht.
Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
Gerichtsstand ist St. Gallen (Schweiz).

