Allgemeine Einkaufs- und Lieferbedingungen
1. Geltung
Diese Allgemeinen Einkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle MICROSHIELD Einkäufe (Produkte und Dienstleistungen), soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Mit der Ausführung der Bestellung anerkennt der Lieferant unsere allgemeinen Einkaufs- und Lieferbedingungen als allein gültige Vertragsgrundlage. Abweichende oder zusätzliche Lieferbedingungen von Lieferanten gelten für unsere Einkäufe nur, soweit sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
Die vorliegenden Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte.
2. Weitergabe von MICROSHIELD Aufträgen an Dritte/Übergabe von Rechten undPflichten
Die Weitergabe von MICROSHIELD Aufträgen oder Teilaufträgen an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von MICROSHIELD. MICROSHIELD informiert den Lieferanten, welche Nachweise und Informationen für den Dritten (Partner oder Unterauftragnehmer) vorab zu erbringen sind.
Ohne unsere schriftliche Zustimmung dürfen Rechte und/oder Pflichten aus der Bestellung weder ganz noch teilweise an Dritte übertragen werden. Der Lieferant haftet uneingeschränkt für die von seinem Unterlieferanten bezogenen Produkte und/oder Dienstleistungen.
3. Zugangs-, Einsichts- und Teilnahmerechte
Mit Annahme der Bestellung gewährt der Lieferant MICROSHIELD, ihren Kunden, den Luftfahrtbehörden EASA und BAZL sowie gegebenenfalls weiteren Behörden (Lloyds, Zertifizierungsgesellschaften, etc.)
- den Zugang zu seinen Räumlichkeiten,
- die Einsicht in die gesamten auftragsrelevanten Dokumentationen (elektronisch und/oder Papier)
- die Durchführung oder Teilnahme an Flug- und Bodenprüfungen, soweit anwendbar.
Er stellt durch entsprechende Vereinbarungen mit seinen Partnern und Unterauftragnehmern sicher, dass diese Zugangs-, Einsichts- und Teilnahmerechte ebenfalls gewährt werden.
4. Qualitätsstandards und Produktesicherheit
Der Lieferant hat für seine Lieferung den Stand von Wissenschaft und Technik, das Sicherheitsdatenblatt sowie das techn. Datenblatt zur Verfügung zu stellen und die vereinbarten Spezifikationen einzuhalten. Er ist verpflichtet, sofern notwendig für die Geschäftsbeziehung, ein entsprechendes Qualitätsmanagementsystem einzuführen und für die Dauer der Geschäftsbeziehung mit MICROSHIELD aufrechtzuerhalten. MICROSHIELD ist berechtigt zur Überprüfung der lieferantenseitigen Qualitätssicherung Lieferantenaudits durchzuführen und/oder Dokumente, Nachweise, Zertifikate oder technische Datenblätter/Sicherheitsdatenblätter zu verlangen.
5. Umweltmanagement und Ethik
Der Lieferant ist dafür verantwortlich, dass seine Produkte den zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden einschlägigen Umwelt-, Sicherheits- und Arbeitsschutzvorschriften und –bestimmungen sowie sonstigen Auflagen entsprechen. Er haftet für die Verletzung solcher Bestimmungen und hat MICROSHIELD auf Verlangen von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen und schadlos zu halten. Der Lieferant setzt die 10 Punkte des Global Compact Act der United Nations um (Ethik, Umwelt, Geschäftspraktiken, etc.). Der Lieferant fördern ethisches Verhalten und umweltfreundlichere Technologien im Unternehmen anzuwenden um ethische, ökologisch nachhaltige Produkte bzw. Dienstleistungen im Markt anzubieten. Der Lieferant weist uns auf die Risiken hin, die von seinem Produkt bzw. seiner Dienstleistung bei einem nicht bestimmungsgemässen Gebrauch ausgehen. [ggf. weitere Ergänzungen für Gefahrenstoffe].
6. Materialbeistellung
Material, das MICROSHIELD zur Ausführung eigener Bestellungen liefert, bleibt unser Eigentum. Es ist zu kennzeichnen und bis zur Bearbeitung oder Verarbeitung gesondert zu lagern. Bearbeitungsabfälle und übrig gebliebenes Material ist auf Verlangen von MICROSHIELD zurück zugeben.
7. Bestellungen und Auftragsbestätigungen
Unsere Bestellungen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich erteilt wurden. Der Lieferant hat unsere Bestellungen innerhalb einer Frist von 3 Tagen schriftlich zu bestätigen. Später eingehende oder von der Bestellung abweichende Bestätigungen gelten als neues Angebot, das wir in angemessener Zeit annehmen können.
8. Abnahme der Produkte und Dienstleistungen
Der Lieferant prüft Quantität, Qualität und Übereinstimmung mit den in der Bestellung genannten Spezifikationen vor dem Versand und teilt uns allfällige Mängel schriftlich mit. MICROSHIELD ist verpflichtet die Produkte und/oder Dienstleistungen innerhalb einer angemessenen Frist zu prüfen. Dabei erkennbare Mängel sind in jedem Fall rechtzeitig gerügt, wenn unsere Mängelanzeige an den Lieferanten innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Produkte bzw. innerhalb 30 Tagen nach Erhalt der Dienstleistung abgesendet wird. Entsprechen Produktlieferung bzw. erbrachte Dienstleistung der MICROSHIELD Bestellung werden sie abgenommen.
Der Lieferant garantiert, dass die gelieferten Produkte bzw. erbrachten Dienstleistungen keine ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem vorausgesetzten Gebrauch beeinträchtigenden Mängel aufweisen, die zugesicherten Eigenschaften haben und den vorgeschriebenen Leistungen und Spezifikationen sowie den einschlägigen Gesetzen, Vorschriften und anderen Bestimmungen entsprechen. Zeigen sich beim Gebrauch Mängel, ist der Lieferant verpflichtet unverzüglich kostenlosen und mangelfreien Ersatz zu liefern und die Folgekosten zu übernehmen. In den Fällen in denen es während einer laufenden Bestellung zu einer Änderung/Neuerung in relevanten Abläufen/Fertigungsbedingungen (Produktionsverfahren, Herstellmethoden, qualifizierenden Zulassungen, andere technischen Änderungen an Herstellprozessen, Änderungen an Dienstleistungsprozessen) kommt, ist der Lieferant verpflichtet den Liefergegenstand auf alle Abweichungen und Veränderungen zu untersuchen und MICROSHIELD über das Ergebnis vor der Umsetzung schriftlich zu informieren. (Siehe auch 13 Änderung an genehmigten Design Daten und/oder Produkten). Kommt der Lieferant seinen Verpflichtungen nicht nach, behalten wir uns vor, ganz oder teilweise von der Bestellung zurückzutreten und weitere gesetzliche Ansprüche geltend zu machen.
9. Übergang von Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen, soweit nicht anders vereinbart, mit Abnahme der Lieferung auf MICROSHIELD über. Falls zu einer Lieferung die in der Bestellung verlangten Versandpapiere nicht zugestellt werden, lagert die Lieferung bis zu ihrem Eintreffen bei MICROSHIELD auf Rechnung und Gefahr des Lieferanten.
10. Eigentum und Geheimhaltung
Technische Unterlagen (Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, Spezifikationen, etc.), Muster, Modelle, Formen, Werkzeuge und sonstige Unterlagen bleiben unser Eigentum und sind geheim zu halten. Sie dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind ausschliesslich für die Fertigung und/oder Dienstleistung aufgrund unserer Bestellung zu verwenden. Nach Abwicklung der Bestellung bzw. wenn diese nicht zustande kommt, sind sie uns unaufgefordert und kostenfrei zurückzugeben. Der Lieferant ist für die zweckmässige Lagerung und die Absicherung gegen Schäden verantwortlich. Hat der Lieferant Bedenken gegen unsere technischen Unterlagen, Muster, Modelle, Formen, Werkzeuge und/oder sonstige Unterlagen, informiert er uns unverzüglich und vor der Auftragsausführung. Alle nach unseren Unterlagen oder Werkzeugen hergestellten oder nach den gesetzlichen Bestimmungen des gewerblichen Rechtsschutzes geschützten Produkte und Dienstleistungen dürfen nur an uns, niemals an Dritte, geliefert oder diesen auch nur leihweise überlassen oder demonstriert werden.
11. Archivierung
Der Lieferant verpflichtet sich sämtliche Entwicklungs- und/oder Herstellungsdokumente und Aufzeichnungen zeitlich unbegrenzt elektronisch und/oder in Papierform in lesbarem Format angemessen geschützt aufzubewahren. Werden die Arbeitsbeziehungen zwischen MICROSHIELD und Lieferant beendet, übergibt der Lieferant alle Entwicklungs- und/oder Herstelldokumente und Aufzeichnungen, die im Rahmen von gemeinsamen Aufträgen entstanden sind, MICROSHIELD
12. Meldung von Abweichungen (Fehlermeldungen)
Der Lieferant ist verpflichtet, alle Abweichungen (nicht Konformitäten) zu genehmigten Entwicklungsdaten (approved Design Data) gegebenenfalls mit einem Korrekturvorschlag an MICROSHIELD über das bereitgestellte Formular MAR-PO-019 zu melden. Der Entscheid zur Verwendung (us as is), zu einer allfälligen Reparatur (repair) oder Nicht-Verwendbarkeit (scrap) wird durch den Entwicklungsbetrieb der MICROSHIELD in angemessener Frist gefällt. Die Kosten für eine allfällige Reparatur, Nacharbeit, oder erneute Herstellung der bestellten Produkte gehen zu Lasten des Lieferanten.
13. Änderungen an genehmigten Entwicklungsdaten und/oder Produkten
Der Lieferant ist nicht berechtigt ohne Genehmigung des Entwicklungsbetriebs von MICROSHIELD Änderungen an genehmigten Entwicklungsdaten (approved Design Data) und/oder Produkten vorzunehmen. Anträge auf Änderungen können über das bereitgestellte Formular ‚FO 10.1.001 Problem Report‘ beantragt werden.
14. Rechte Dritter
Der Lieferant haftet dafür, das durch die Verwendung oder Weiterveräusserung der bestellten Produkte/ Dienstleistungen Schutzrechte Dritter (Patente, Muster, Modelle, usw.) nicht verletzt werden. Allenfalls hält er MICROSHIELD voll schadlos.
15. Werbung
Will der Lieferant in seiner Werbung auf unsere Geschäftsbeziehung hinweisen, bedarf dies unserer schriftlichen Zustimmung.
16. Preise
Die vereinbarten Preise sind Festpreise. Sie gelten frei Bestimmungsort (frei Haus) einschliesslich Verpackung, öffentlicher und privater Abgaben und bei Auslandsbestellung einschliesslich Verzollung.
17. Rechnungen und Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind unverzüglich bei Lieferung des Produkts und/oder der Erbringung der Dienstleistung in 2-facher Ausführung an unsere Kreditorenbuchhaltung zu senden. Eine Bearbeitung ohne die von uns in der Bestellung genannten Referenzen, ist nicht möglich. Die Bezahlung der Rechnung erfolgt nachdem die Produktlieferung und/oder die erbrachte Dienstleistung abgenommen ist (siehe 8. Abnahme der Produkte und Dienstleistungen) mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen. Die Frist beginnt mit dem Datum des Rechnungseingang oder falls die Produktlieferung und/oder die Erbringung der Dienstleistung nach dem Rechnungseingang ist, mit diesem späteren Datum. Andere Zahlungsziele sind schriftlich zu vereinbaren. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns im gesetzlichen Umfang zu. Ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der Lieferant nicht berechtigt, seine Forderungen gegen uns ganz oder teilweise abzutreten oder in sonstiger Weise darüber zu verfügen. Vorauszahlungen werden nur gegen eine angemessen Sicherheit (z. B. Bankgarantie) geleistet.
18. Verpackung und begleitende Dokumentation
Die Verpackung muss so ausgeführt werden, dass die Produkte wirksam gegen Beschädigung und Korrosion während des Transports und bei anschliessender Lagerung geschützt sind. Für Schäden infolge unsachgemässer Verpackung haftet der Lieferant. Eine Rückgabe der Verpackungsmaterialien ist möglich, in Rechnung gestelltes Verpackungsmaterial wird in diesem Fall gutgeschrieben. Jeder Lieferung ist die gemäss Bestellung vorgegebene Dokumentation beizulegen (detaillierter Lieferschein, Freigabebescheinigungen, Konformitätserklärungen, unsere Produktnummer mit Zeichnungsindex sowie die Materialidentifikation, etc.).
19. Liefertermine und Verspätungsfolgen
Der in der Bestellung angegebene Liefertermin ist bindend. Teilsendungen und vorzeitige Lieferungen sind nur nach Vereinbarung zulässig. Kann der Lieferant voraussehen, dass die termingerechte Lieferung ganz oder teilweise nicht möglich ist, so hat er dies unverzüglich unter Angabe der Gründe und der vermutlichen Dauer der Verzögerung schriftlich mitzuteilen. Bei Überschreitung des Liefertermins behalten wir uns vor, ganz oder teilweise von der Bestellung zurückzutreten und weitere gesetzliche Ansprüche geltend zu machen.
20. Ersatzteile
Der Lieferant sichert während 10 Jahren die Lieferung von Ersatzteilen zu wettbewerbsfähigen Bedingungen zu.
21. Höhere Gewalt
MICROSHIELD und/oder Lieferant teilen sich den Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Epidemien, kriegerische Ereignisse, behördliche Massnahmen, Streiks) oder eines Ereignisses, das MICROSHIELD und/oder Lieferant nicht voraussehen oder abwenden konnten, unverzüglich mit. Solange das Ereignis andauert, ist jede Partei berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Der Lieferant hat im Fall des Vertragsrücktritts von MICROSHIELD nur Anspruch auf Vergütung der bei ihm bereits entstandenen Beschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei Unterlieferanten eintreten.
22. Sprache und Auslegung
Vertragssprache ist deutsch. Bei Auslegungsfragen dieser Allgemeinen Einkaufs- und Lieferbedingungen ist einzig der deutsche Text massgebend. Übersetzungen in Fremdsprachen sind informativ.
23. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Einkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird die Geltung der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen dieser allgemeinen Einkaufs- und Lieferbedingungen soll eine dem Sinn und Zweck dieser allgemeinen Einkaufs- und Lieferbedingungen entsprechend wirksame Bestimmung treten.
24. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Kanton St.Gallen in der Schweiz. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.
Microshield AG, Juli 2019