Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Gültigkeit
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes Angebots (Produkt oder Dienstleistung) der MICROSHIELD und gelten für alle von ihr geschlossenen Verträge, Lieferungen und Leistungen. Deren Inhalt gilt als vom Vertragspartner anerkannt. Änderungen bzw. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur in Schriftform möglich und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit von Seiten MICROSHIELD rechtsgültiger Unterschrift. Abweichende Bestimmungen des Vertragspartners in dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichten MICROSHIELD nicht, sie haben nur Gültigkeit, wenn sie von autorisierten Personen schriftlich bestätigt worden sind. Bei Sondervereinbarungen oder Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben alle davon unberührten Bestimmungen vollumfänglich verbindlich.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Alle Angebote der MICROSHIELD sind freibleibend. Alle Preisangaben verstehen sich netto in Schweizer Franken bzw. Euro exklusive Mehrwertsteuer, sonstige Steuern und Gebühren, insbesondere lnspektions- oder Untersuchungsgebühren oder Gebühren für Dokumente, Beglaubigungen usw., sind in den Preisangaben nicht enthalten. MICROSHIELD trifft keine Pflicht, auf das Anfallen vorgenannter Steuern und Gebühren hinzuweisen. Alle Angebote der MICROSHIELD sind so zu verstehen, dass der Käufer die vorgenannten Kosten zu tragen hat, ohne dass es einer gesonderten Vereinbarung hierüber bedarf. Der Vertrag kommt bei einer Bestellung des Käufers zustande.
3. Gefahrenübertragung, Erfüllungsort
Sämtliche Lieferungen erfolgen ab Werk Widnau/Schweiz. Erfüllungsort für alle Lieferverpflichtungen ist Widnau. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Alle Risiken des Verlustes der Ware oder irgendwelche Schäden an der Ware oder Beschädigungen von Sachen oder Personen durch die Ware während des Transportes werden ausschliesslich vom Käufer getragen, unbeschadet der Regelung. Die Lieferung innerhalb der Schweiz erfolgt ab einem Bestellwert ohne MwSt. von Fr. 1000.- frei Haus. Die Verpackungskosten werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
4. Lieferbedingungen
Treffen die Parteien keine gesonderte Vereinbarung, liegt die Wahl der Transportart im Ermessen von MICROSHIELD, d.h. die Versendung kann per Post, Luftfracht, Bahn, Schiff oder Strasse erfolgen. Soweit keine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, sind sämtliche Lieferfristen und Lieferzeitpunkte, die von MICROSHIELD angegeben werden, unverbindlich, d.h. aus der Überschreitung der vorgenannten Fristen bzw. Zeitpunkte allein können keine Ansprüche auf Rücktritt oder Schadenersatz geltend gemacht werden. MICROSHIELD ist berechtigt, die von ihr geschuldete Leistung in Teilleistungen zu erbringen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist.
5. Rügepflichten
Der Käufer hat Mängel der Kaufsache unverzüglich nach Erhalt der Lieferung, jedenfalls aber innerhalb von 8 Tagen nach Warenerhalt zu rügen. lm übrigen gelten die Bestimmungen des Art. 201 OR. Für den Fall einer rechtzeitigen Rüge teilt die MICROSHIELD dem Käufer mit, wie mit der reklamierten Ware verfahren wird. Der Käufer ist verpflichtet, die reklamierte Ware für einen angemessenen Zeitraum auf seine Kosten zu lagern. Die Rüge hat schriftlich zu erfolgen und muss den oder die Mängel konkret bezeichnen.
6. Preise
Die im Katalog bzw. Internet-Shop gedruckten Preise sind unverbindlich. Es gelten die jeweils aktuellen Preislisten bei Vertragsabschluss bzw. die vertraglich zugesicherten Preise. Erstreckt sich der Vertrag oder die einzelnen Teillieferungen über einen längeren Zeitraum hinweg (mehr als 6 Monate), gelten die jeweils aktuellen Preislisten zur Zeit der jeweiligen Lieferung.
7. Zahlung
Unsere Rechnungen sind, besondere Vereinbarungen vorbehalten, sofort nach Erhalt der Ware netto zahlbar. Abgesehen von der Verrechnung bestehender Gutschriften dürfen weder Skonto- noch andere Abzüge vorgenommen werden. Wenn MICROSHIELD Umstände bekannt werden, die befürchten lassen, dass die Bezahlung des Kaufpreises gefährdet ist, ist sie berechtigt, die Lieferung gegen Vorauszahlung zu tätigen. Solche Umstände liegen insbesondere dann vor, wenn der Käufer mit der Bezahlung fälliger Forderungen in Verzug ist. Die Verrechnung von Gegenansprüchen, welche von MICROSHIELD nicht ausdrücklich anerkannt worden sind, ist ausgeschlossen.
8. Rücktritt
MICROSHIELD ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sie von ihren eigenen Lieferanten nicht richtig oder rechtzeitig beliefert wird, und nach allen zumutbaren Anstrengungen Ersatz für die Lieferung nicht beschafft werden kann und deshalb die Lieferung an den Käufer unmöglich wird. MICROSHIELD kann vom Vertrag zurücktreten, wenn ihr die Erfüllung ihrer Vertragsverpflichtungen infolge von ihr nicht zu vertretenden Leistungshindernissen, auch wenn diese in ihre Sphäre fallen, unmöglich wird. Dies gilt insbesondere für die Fälle von höherer Gewalt, Arbeitskampf, Rohstoffmangel, Erkrankungen, sonstige Betriebsstörungen, Transportverzögerungen, etc. Alle Lieferverpflichtungen der MICROSHIELD stehen unter dem Vorbehalt, solange der Vorrat reicht, MICROSHIELD kann daher vom Vertrag zurücktreten, wenn der ihr zur Verfügung stehende Vorrat erschöpft ist. Für alle vorgenannten Fälle des Rücktritts der MICROSHIELD sind Schadenersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen.
9. Vertragsaufhebung / Stornierung
Wird der Vertrag einseitig durch den Käufer aufgehoben oder eine Bestellung/Teilbestellung einseitig durch den Käufer storniert, hat der Käufer der MICROSHIELD sämtliche Kosten zu ersetzen, die durch die Vertragsaufhebung/Stornierung entstanden sind; dies gilt insbesondere für Stornierungs- oder Rücktrittskosten, die der MICROSHIELD durch ihre Lieferanten in Rechnung gestellt werden, Kosten für den Kauf von Waren, die nicht zurückgegeben werden können und alle sonstigen Aufwendungen, die MICROSHIELD im Zuge der Vertragsdurchführung und dessen Beendigung entstanden sind (wie Anwaltskosten, Transportkosten, etc.).
10. Verzug von MICROSHIELD
Kommt MICROSHIELD mit ihrer Leistung in Verzug, steht dem Käufer ausschliesslich ein Rücktrittsrecht zu. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
11. Haftungsfreizeichnung
Die Haftung der MICROSHIELD für Verletzung von Vertragspflichten und Schäden am fremden Eigentum während der Arbeitsausführung oder in dessen Obhut (Lagerung, Transport, etc.) ist, ausser in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, ausgeschlossen. Die Haftung für Mängel beschränkt sich in jedem Fall auf den Warenwert und wird, soweit gesetzlich zulässig, für Folgeschäden ausgeschlossen.
12. Gewährleistung
MICROSHIELD gewährleistet, dass ihre Produkte den in ihren Katalogen, technischen Datenblättern oder anderen den Abnehmern übermittelten Produktdokumentationen stehenden Beschreibungen entsprechen. MICROSHIELD übernimmt keine Gewähr dafür, dass die von ihr gelieferten Produkte den vom Käufer gewünschten Verwendungszweck entsprechen. Die Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen Mängeln des Kaufgegenstandes sind grundsätzlich auf das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Dem Käufer bleibt das Recht zur Minderung oder Wandelung vorbehalten, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlägt. Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt auf Kosten der MICROSHIELD. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
13. Zugesicherte Eigenschaften
Ungeachtet Ziffer 12 dient die Beschreibung der Kaufgegenstände in Katalogen, Analysenberichten und anderen Dokumentation von MICROSHIELD nur der genauen Bezeichnung und präzisen Festlegung der Kaufsache. Die vorgenannten Beschreibungen sind nicht als Zusicherung von Eigenschaften im Sinne von Art 197 OR zu verstehen. Eine Zusicherung im gesetzlichen Sinne erfordert die vorherige schriftliche, rechtsgültig unterschriebene Bestätigung der MICROSHIELD mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass eine bestimmte Eigenschaft zugesichert werden soll. Dasselbe gilt für erbrachte Dienstleistungen.
14. Technische Beratung
Auf Wunsch des Kunden beraten wir anwendungstechnisch nach bestem Wissen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten, jedoch unverbindlich.
15. Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum, bis der Käufer seine gesamten Verbindlichkeiten aus den gegenseitigen Geschäftsbeziehungen bezahlt hat. Der Käufer ist mit einem allfälligen Registereintrag einverstanden.
16. Schutz- und Nutzungsrechte
MICROSHIELD übernimmt keine Garantie dafür, dass die Verwendung oder der Weiterverkauf der gelieferten Produkte nicht gegen nationale oder internationale Schutz- und Nutzungsrechte verstösst. Der Käufer hat sich also bei Verwendung oder Weiterveräusserung selbst davon zu überzeugen, dass solche Rechte Dritter nicht verletzt werden. Schadenersatzansprüche gegen MICROSHIELD sind insoweit ausgeschlossen. Der Käufer verpflichtet sich, MICROSHIELD von allen Schadenersatzansprüchen Dritter wegen etwaiger Verletzung von Schutz- und Nutzungsrechten, die durch Handlungen des Käufers entstehen, freizustellen.
17. Rechtswahl, Gerichtsstand
Das Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf () vom 11. April 1980. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Kanton St.Gallen.
Diese Version ersetzt alle früheren Versionen. Stand Februar 2018.